Shortcut_BG
  Für arbeitssuchende Bürger Für Unternehmen Angebotsmarktplatz Projektschaufenster Gut zu wissen Arbeitgebersofortdienst TV-Mitglieder
 

Der Trägerverbund


1. Arbeitsweise des Verbundes
   1.1. Sächliche Arbeitsweise des Verbundes
   1.1.1. Aufgabenfelder des Trägerverbund

2. Funktionsweise des Sprecherrates
   2.1. Arbeitsweise des Sprecherrates
   2.2. Aufgaben des Sprechers/-rates im Innenverhältniss
   2.3. Aufgaben des Sprechers im Außenverhältniss
   2.4. Zusammensetzung des Sprecherrates


1. Arbeitsweise des Verbundes

Der Trägerverbund ist ein Freiwilliger, Zusammenschluss von Trägern, die das Ziel haben, Projekte entsprechend dem Bedarf auf dem Gebiet der öffentlich geförderten Beschäftigung, Qualifizierung und beruflichen Eingliederung offen zu legen und den Partnern der Region abgestimmt anzubieten.

Mitglied im Sinne des Trägerverbundes ist oder kann werden, wer sein Gewerbe sowie seine gemeinnützige Tätigkeit im Landkreis Meissen betreibt (auch entsprechend steuerpflichtig ist) und seine Gewerbeform einer Dienstleistung entspricht, die entweder Bildung und/oder Beschäftigungsförderung nach SGB III oder SGB II zum Zweck hat. Unternehmenszweck kann in diesem Zusammenhang auch sein, vermittlerisch für den Personenkreis der ALG I und /oder ALG II - Empfänger zu sein.

Innerhalb des Verbundes und gegenüber Dritten werden jegliche Ansprüche und Haftungen ausgeschlossen.

Der wesentlichste Teil der Arbeit des Verbundes findet als elektronischer Geschäftsverkehr auf virtueller Ebene statt. Die Internetplattform ermöglicht eine breite Nutzung regional vorhandener Ressourcen bei einem Höchstmaß an Qualität und Wirtschaftlichkeit.

nach oben


1.1. Sächliche Arbeitsweise des Verbundes

Konfliktmanagement

Das Konfliktmanagement setzt sich aus Konfliktvermeidung und Konfliktlösung zusammen. Durch Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit den Kammern und Verbänden sowie den Trägern sollen Konflikte vermieden werden. Der Trägerverbund dient als Informationsschnittstelle und führt das Konfliktmanagement durch. Im Bereich des Konfliktmanagements können die Kompetenzen des Verbundes genutzt werden. Es sind Lösungen herbei zu führen, die weitestgehend Konflikte für die Zukunft ausschließen.

nach oben


1.1.1 Aufgabenfelder des Trägerverbund

zu den Aufgaben des Trägerverbundes gehören insbesondere :

  • Arbeitsgelegenheiten mit besonderem Betreuungsaufwand
  • Arbeitsgelegenheiten im Auftrag der Städte, Gemeinden sowie des Landkreises
  • Beauftragung Dritter mit der Vermittlung i.S.d. §37 Abs. 4 SGB III
  • Trainingsmaßnahmen /Bewerbertraining) i.S.d. § 48 SGB III
  • Förderung der Beruflichen Weiterbildung i.S.d. §§ 76 ff SGB III
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen i.S.d §§ 240 ff SGB III
  • kofinanzierte Maßnahmen durch Dritte w.z.B ESF
  • im Bedarfsfall Maßnahmen i.S.d. § 16 Abs. 2 2 S. 1 SGB II

nach oben


2. Funktionsweise des Sprecherrates

Mit der Gründung des Trägerverbundes wurde eine Interessenvertretung der Mitglieder, ein Sprecherrat, gebildet.

Als Sprecher tritt Herr Vater, Geschäftsführer Aufbauwerk der Region Riesa, Meißen, Großenhain GmbH auf.

Mitglieder des Trägerverbundes bilden den achtköpfigen Sprecherrat.
  • 6 Träger, Sprecher, Landratsamt Meißen

Die Zusammensetzung des Sprecherrates ändert sich entsprechend dem Rotationsprinzip nach 1 Kalenderjahr in alphabetischer Folge. Der Sprecherrat vertritt die Interessen der Mitglieder des Verbundes im Sinne des Gemeinwohls des Landkreises.

Die Zusammensetzung des Sprecherrates ist auf der Internetplattform nachzulesen.

nach oben


2.1 Arbeitsweise des Sprecherrates

Der Sprecherrat unterstützt und kontrolliert den Sprecher in seiner Arbeit.

Er bereitet Beschlüsse und Beratungen des Verbundes vor.

Zum Informationsaustausch wird überwiegend die Internetplattform genutzt.

Die Arbeitsberatungen des Sprecherrates, zu denen der Sprecher einlädt, finden quartalsweise statt.

In dringenden Angelegenheiten kann der Sprecherrat zu außer- ordentlichen Beratungen einladen oder Beschlüsse auf schriftlichem Wege fassen.

Werden Unregelmäßigkeiten in der Arbeit des Sprechers festgestellt, ist der Sprecherrat sofort davon in Kenntniss zu setzen. Dieser kann mit Mehrheitsbeschluss die Mitglieder des Trägerverbundes informieren.

nach oben


2.2. Aufgaben des Sprechers/-rates im Innenverhältniss

Der Sprecher vertritt die Entscheidungen des Sprecherrates im Innenverhältnis.

Der Sprecherrat vertritt die Interessen der Mitglieder des Träger- verbundes und gewährleistet die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

nach oben


2.3. Aufgaben des Sprechers im Außenverhältniss

Der Sprecher vertritt Interessen der Mitglieder der Trägerverbundes gegenüber der Öffentlichkeit (Amtsblatt, Presse, Informations- veranstalltungen). Diese erfolgen im Einvernehmen mit dem Sprecherrat.

Der Sprecher wirkt für den Verbund im Außenverhältniss nur in Einzelabstimmung mit den Sprecherrat.

nach oben


2.4. Zusammensetzung des Sprecherrates

Der Sprecherrat besteht zurzeit aus folgenden Mitgliedern:

Aufbauwerk der Region Riesa, Meißen und Großenhain
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V.
Diakonenhaus Moritzburg
Diakonisches Werk im Kreisbezirk Meißen e.V.
Diakonisches Werk Stadtmission Dresden
DSA GmbH Dresden
Euro - Schulen Regionalstelle Riesa
Familieninitiative Radebeul e.v.
nach oben

Impressum
Linksammlung
Info für Arbeitssuchende Bürger
Info für Unternehmen und Arbeitgeber
Service
zum AFASJobcenter
Angebots- marktplatz
Projekt- schaufenster
Produkte und Dienstleistungen der Werkstätten für behinderte Menschen
Mitglieder
Über uns